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Der Arbeitsvertrag

Der überwiegende Teil der deutschen Bevölkerung übt seine Berufstätigkeit im Rahmen so genannter abhängiger Arbeit für einen Arbeitgeber aus. Wenngleich die meisten Prinzipien, die ein solches Arbeitsverhältnis bestimmen, ohnehin von entsprechenden Gesetzen geregelt sind und wenngleich ein wirksames Arbeitsverhältnis im Rahmen einer mündlichen Vereinbarung auch ohne Arbeitsvertrag zustande kommen würde, hat sich diese Vertragsform als obligatorisch durchgesetzt. Da hierbei nicht nur wesentliche Aspekte des täglichen Arbeitslebens geregelt sind, sondern vor allem auch das mögliche Ende der Zusammenarbeit, sowie die Gründe, die hierzu führen können, definiert sind, fällt dem Vertrag, auch innerhalb eventuell stattfindender arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen, eine wichtige Bedeutung zu.

Infolge dessen sind die wichtigsten Regelungen in Bezug auf einen Arbeitsvertrag im BGB (§§ 611) unter dem Passus "Dienstvertrag" fixiert. Das Gesetz gibt hierbei als Rahmen vor, dass eine entsprechende Vereinbarung neben dem Inhalt einer Beschäftigung und der Beschreibung der geforderten Art der Durchführung, vor allem die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Arbeitszeiten und den Ort der Tätigkeit zu definieren hat. Darüber hinaus sind Vergütungen und Nebenvergütungen sowie Regelungen über Urlaubszeiten zu erwähnen.

Der Arbeitsvertrag stellt damit ein zentrales Element in der unmissverständlichen Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dar und gewährt auf diese Weise beiden Parteien sowohl eine langfristige Sicherheit, als auch eine Fixierung der jeweils zu leistenden Pflichten. Innerhalb von Unstimmigkeiten zwischen den Parteien, kann der Arbeitsvertrag häufig als Instrument zur frühen Klärung eines Sachverhaltes oder einer beginnenden Auseinandersetzung herangezogen werden und erfüllt insofern einen zentralen Zweck innerhalb eines Arbeitsverhältnisses.

Ein guter Arbeitsvertrag zeichnet sich insofern vor allem dadurch aus, dass er über die Regelungen des funktionierenden Arbeitsalltages hinaus, auch mögliche Streitfälle berücksichtigt und für den Fall auftauchender Probleme bereits klare Definitionen und Lösungsansätze enthält, die helfen können, einen Konflikt, auch ohne die Auflösung des Arbeitsverhältnisses, in Berücksichtigung beider Positionen, beizulegen.