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Der ArbeitsvertragIn Deutschland ist das Recht eines Mitarbeiters auf ein Arbeitszeugnis, sowohl bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, als auch bei wichtigen Gründen in Form eines Zwischenzeugnisses, gesetzlich geregelt. Neben dem eigentlichen Anspruch selber, ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Zeugnis in wohlwollender Form zu verfassen, um die berufliche Entwicklung eines scheidenden Mitarbeiters nicht unnötig zu erschweren. Diese konkrete Rechtslage hat dazu geführt, dass es spezielle Lesarten von Zeugnissen gibt, die es einem künftigen Arbeitgeber erlauben, durch die Interpretation bestimmter Formulierungen und formaler Bestandteile, Rückschlüsse auf die tatsächliche Beurteilung, einschließlich negativer Merkmale, zu ziehen. Angesichts dieser Situation ist es sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber zwingend erforderlich, die rechtliche Situation und die formalen und inhaltlichen Anforderungen an ein Arbeitszeugnis genau zu kennen und hier nach Möglichkeit auf bewährte Formularvorlagen zurück zu greifen. Hierdurch wird verhindert, dass sich unbewusst Merkmale im Zeugnis befinden, deren Bedeutung die beteiligten Parteien eventuell nicht erkennen. |
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