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Der DarlehensvertragUnter einem Darlehen versteht man die Überlassung von Geld oder anderen Sachen durch den Darlehensgeber, zum uneingeschränkten Gebrauch durch den Darlehensnehmer über einen fest vereinbarten Zeitraum. In den meisten Fällen ist diese Nutzungsvereinbarung mit der Zahlung einer Nutzungsgebühr durch den Darlehensnehmer verbunden. Im Falle von Geldüberlassungen spricht man hier von einem Zins, der mittels Berechnung in Bezug auf die Darlehenssumme festgelegt wird. Selbst wenn Geld oder Dinge im privaten Umfeld verliehen werden, empfiehlt sich hierzu der Abschluss eines Vertrages, der die Rahmenbedingungen der Transaktion fixiert, so dass in Streitfällen Klarheit über die ursprünglichen Absichten der Parteien besteht. Nur auf diese Weise besteht für beide Vertragspartner, sowohl während der Laufzeit der Vereinbarung, als auch bei deren Ende, Transparenz über die jeweiligen Rechte und Pflichten, die aus der Konstruktion erwachsen. |
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