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Weitere Informationen über DarlehenverträgeGrundsätzlich sollten innerhalb eines Darlehensvertrages mindestens bestimmte Rahmenbedingungen vereinbart werden. Hierzu zählt die Beschreibung der Leistung, die durch den Darlehensgeber gewährt wird, die Laufzeit und damit der Zeitpunkt, zu dem das Geliehene zurück gegeben werden muss, die Bedingungen, unter denen Geld oder Sachen durch den Darlehensgeber zur Verfügung gestellt werden, Zinsen für die Nutzung, sowie die Konditionen in Bezug auf deren Entrichtung, zusätzliche Gebühren und andere Belastungen, die durch den Vertrag entstehen, sowie Umstände, die zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen können. Im Falle von Geldüberlassungen beschränkt sich die Beschreibung des Leihobjektes auf den Betrag und die Art der Auszahlung. Weiterhin muss geklärt werden, ob es zu einer vollständigen Auszahlung kommt, oder ob Teile anfallender Zinsen oder Gebühren schon im Vorfeld zum Abzug gebracht werden (Disagio). Sodann erfolgt die Festlegung der zu entrichtenden Zinsen, als Prozentsatz in Bezug auf den Gesamtbetrag, sowie eine Beschreibung, nach welchen Regeln diese zu entrichten sind, also wahlweise im Vorfeld, gleichmäßig während der Rückzahlung oder am Ende der Vertragslaufzeit. Ebenfalls muss festgelegt werden, ob die Rückführung des Geliehenen am Ende des Vertrages in einer Summe erfolgt, oder ob stattdessen in Teilbeträgen getilgt wird und wie sich die damit verbundene Reduzierung des Gesamtbetrages auf die Berechnung der Zinsen auswirkt. Weitere Gebühren müssen in dem entsprechenden Vertrag ebenfalls aufgeführt und erläutert werden. Schließlich sollte erläutert und vereinbart werden, in welchen Fällen der Vertrag, ungeachtet seiner eigentlich Laufzeit, endet. Dies kann sich auf einen Zahlungsverzug in Bezug auf die vereinbarten Zinsen oder die Verletzung anderer Pflichten beziehen. Ebenfalls sind Konstruktionen möglich, die es dem Darlehensnehmer erlauben, den Vertrag durch endfällige Bezahlung der Restschuld, zu einem beliebigen Zeitpunkt zu beenden. |
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