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Der EhevertragWenngleich eine Eheschließung zumeist ein eher romantischer Vorgang ist, in deren Verlauf die Gedanken sich eher auf Gemeinschaftlichkeit und Harmonie konzentrieren, empfiehlt sich in Zeiten hoher Scheidungsquoten der Abschluss eines Ehevertrages. Dieser erfüllt den Zweck, auch in Phasen mit weniger Übereinstimmungen der Eheleute, verbindliche Regelungen zu fixieren, die bei Auseinandersetzungen oder im Falle einer Scheidung für beide Seiten eine erhöhte Klarheit über die neue Situation erbringen. Innerhalb eines solchen Vertrages werden bestimmte Richtlinien vereinbart, die sowohl während der Ehe, als auch im Falle einer Scheidung gelten. Auch im Falle von Lebensgemeinschaften ohne Trauschein, kann ein entsprechender Vertrag geschlossen werden, der dann als Lebenspartnerschaftsvertrag bezeichnet wird und identische Aufgaben erfüllt. |
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