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Weitere Informationen über Eheverträge

Zunächst gilt, dass ein Ehevertrag in Deutschland notariell beglaubigt sein muss, um wirksam zu sein. Der Zeitpunkt des Abschlusses spielt eine untergeordnete Rolle.

Grundsätzlich sind es drei thematische Bereiche, die innerhalb eines Ehevertrages geregelt werden. Es handelt sich dabei um den Güterstand, den Versorgungsausgleich und die Regelungen zum Unterhalt nach Ende der Ehe.

Im Bezug auf den Güterstand regelt der Gesetzgeber, dass bei Fehlen eines Ehevertrages grundsätzlich die so genannte Zugewinngemeinschaft zur Anwendung kommt. Hierbei bleiben die ursprünglichen Vermögenswerte der Eheleute vor Abschluss der Ehe im jeweiligen Besitz des Partners, Zugewinne zum Vermögen, die während der Ehezeit erfolgen, gehören beiden Partnern gemeinschaftlich. Im Ehevertrag können hier andere Konstruktionen, vor allem Gütertrennung oder Gütergemeinschaft, vereinbart werden.

Unter dem Versorgungsausgleich versteht man die Berücksichtigung von während der Ehe erworbenen oder entstandenen Rentenanteilen. Grundsätzlich erfolgt hier bei Ende der Ehe ein entsprechender Ausgleich, der innerhalb eines Ehevertrages, unter Einhaltung bestimmter Regeln und Fristen umgangen werden kann.

Ein weiterer Bereich ist die Regelung von Unterhaltsansprüchen im Anschluss an die Ehe, der grundsätzlich gesetzlich geklärt ist, im Rahmen eines Ehevertrages aber modifiziert und im Rahmen des geltenden Rechtes angepasst werden kann.

Über die zentralen Bereiche hinaus können auch weitere Vereinbarungen getroffen werden, die das Verhalten der Partner oder die Bestandteile einer gemeinsamen Lebensplanung näher regeln. Hierbei handelt es sich allerdings in der Rechtspraxis eher um Willensbekundungen ohne verpflichtenden Charakter.

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