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Der KFZ-Kaufvertrag

Der Kauf und Verkauf von Kraftfahrzeugen gehört für viele Verbraucher zu den alltäglicheren wirtschaftlichen Transaktionen, die teilweise mit einer gewissen Regelmäßigkeit ausgeführt werden. Da es sich bei einem Fahrzeug aber grundsätzlich um ein Objekt handelt, das in enger Weise mit der Sicherheit und Unversehrtheit des künftigen Eigentümers verknüpft ist, sollten Fahrzeugauswahl und Vertragsabschluss mit einem hohen Maß an Sorgfalt abgewickelt werden.

Der Vertrag enthält neben den Regelungen zu Eigentumsübergang und beiderseitiger Erfüllung auch Beschreibungen des Fahrzeuges, Zusicherungen bestimmter Eigenschaften und Regelungen in Bezug auf Gewährleistungen in Bezug auf erst später wahrgenommene Mängel.

Der tatsächliche Zustand des Fahrzeuges sollte sich in jedem Fall in der vertraglichen Beschreibung widerspiegeln.

Völlig unabhängig vom Kaufvertrag ist der Versicherungs-Vertrag.

Um einen Autokredit berechnen zu können, fordern Banken des öfteren Vorverträge für den Autokauf.

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