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Weitere Informationen über KFZ-KaufverträgeBesteht Interesse an der Anschaffung eines Fahrzeuges, so sollte im Rahmen einer gründlichen Überprüfung festgestellt werden, ob das Objekt tatsächlich über die zugesicherten Eigenschaften und Qualitäten verfügt. Zu Beginn sollte zunächst überprüft werden, ob es sich bei dem Verkäufer tatsächlich um den Halter des Fahrzeuges handelt, ob die Fahrgestellnummer mit der Nummer im Kfz-Brief übereinstimmt und ob absolvierte und testierte Servicearbeiten den angegebenen Kilometerstand bestätigen können. Besonderer Augenmerk muss auf eventuelle Unfallschäden oder sonstige Mängel gelegt werden. Bei nicht ausreichenden persönlichen Kenntnissen empfiehlt es sich, eine fachkundige Person in die Besichtigung einzubeziehen oder sich an eine der offiziellen Prüfstellen zu wenden. Der Vertrag sollte in jedem Fall Angaben über das Ausmaß der Haftung des Verkäufers enthalten. Hier gelten in Abhängigkeit davon, ob es sich um einen privaten oder einen gewerblichen Käufer handelt, unterschiedliche rechtliche Situationen. Wenngleich die Haftung durch den gewerblichen Verkäufer ausgeprägtere Formen einnimmt, ist der Käufer auch innerhalb eines privaten Kaufes durch das Gesetz geschützt. Dies gilt immer dann, wenn Schäden, Mängel oder andere wertreduzierende Eigenschaften verschwiegen werden, obwohl sie dem Vorbesitzer bekannt sind. Eine klare Regelung zu den Themen Haftung und Gewährleistung vermeidet hierbei Unklarheiten, im Falle, dass es nach dem eigentlichen Kauf dazu kommt, dass solche Mängel festgestellt werden. |
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