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TarifvertragTarifverträge dienen dazu, dass die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in einer schriftlichen Form festgehalten werden. Grob 70% der deutschen Arbeitnehmer sind bei einem Arbeitgeber beschäftigt, der tarifgebunden ist. Die Vorteile solcher Verträge liegt auf der Hand: Arbeitgeber müssen nicht mühsam mit jedem einzelnen Arbeitnehmer die Konditionen des Arbeitsvertrages aushandeln - dies wäre aufwendig und teuer. Arbeitnehmer können sich besser gegen ungerechtfertige Vertragsklauseln wehren, in dem sie sich zu einer Gewerkschaft zusammenschließen, die dann gegenüber der Arbeitgebervertretung die Interessen alle Arbeitnehmer vertritt.
Oftmals gibt es Tarif-Vereinbarungen, von denen eine komplette Branche betroffen ist. Abweichungen können dabei jedoch dennoch vorkommen und sind in gewisser Form sogar unabdingbar. Dies gilt in etwa dann, wenn ein Mitarbeiten über besondere Qualifikationen verfügt und dies muss dann eben auch in seinem Gehalt erkennbar sein. Diese Personen werden dann behandelt als außertarifliche Angestellte. Dabei ist es so, dass dieser Mitarbeiter über der höchsten Lohngruppe angeordnet ist, die im Tarifvertrag festgelegt worden ist. Es mag auch nicht verwundern, dass es im Bereich der Tarifverträge bestimmte Autonomien im Bereich der Parteien gibt. Die Tarifverträge werden von den Partnern in der Regel alleine ausgehandelt. Oftmals wird in diesem Zusammenhang auch von Tarifparteien gesprochen. Mit Autonomie soll verdeutlicht werden, dass es in Deutschland nicht zulässig ist, dass einer Partei dabei vorgeschrieben wird, wie sie sich im Rahmen der Tarifverträge zu stellen hat. Die Vorschreibungen dürfen vor allem nicht vorkommen in den Bereichen Zustandekommen und Inhalt von einem Tarifvertrag. Festgehalten sind diese Inhalte im Artikel 9 unseres Grundgesetzes. Wer es ganz genau nachlesen möchte, der schaut sich dabei genauer den Absatz 3 an. |
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