Startseite
Warum?
für Verbraucher
für Firmen
für Rechtsanwälte
Themen
Arbeitsvertrag
Arbeitszeugnis
Darlehensvertrag
Ehevertrag
Kfz-Kaufvertrag
Kündigung
Testament
Vertraulichkeits- erklärung
Cash-Pool-Vertrag
Vollmacht
Tarifverträge
Homepage für Anwälte
Legal Risk Management

Tarifvertrag

Tarifverträge dienen dazu, dass die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in einer schriftlichen Form festgehalten werden. Grob 70% der deutschen Arbeitnehmer sind bei einem Arbeitgeber beschäftigt, der tarifgebunden ist. Die Vorteile solcher Verträge liegt auf der Hand: Arbeitgeber müssen nicht mühsam mit jedem einzelnen Arbeitnehmer die Konditionen des Arbeitsvertrages aushandeln - dies wäre aufwendig und teuer. Arbeitnehmer können sich besser gegen ungerechtfertige Vertragsklauseln wehren, in dem sie sich zu einer Gewerkschaft zusammenschließen, die dann gegenüber der Arbeitgebervertretung die Interessen alle Arbeitnehmer vertritt.
Aufgrund dieser Vorteile gint es sogar Unternehmen, die eigentlich nicht tarifgebunden sind, die sich aber doch an dem jeweiligen Flächentarifvertrag orientieren. Zählt man diese Arbeitnehmer noch mit hinzu, so kommt man auf ca. 84% der deutschen Arbeitnehmer, für die ein oder mehrere Tarifverträge ganz oder überwiegend maßgeblich sind.
Diese große Zahl an Unternehmen und Arbeitnehmern, deren Arbeitwelt von diesen Verträgen abhängen, macht es natürlich wichtig, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer (bzw. deren Anwälte) Einsicht in Tarifverträge haben. Auf dem Tarifvertrag-Portal.de können Sie Tarifverträge aus vielen Branchen und auch aus der Vergangenheit herunterladen.

Oftmals gibt es Tarif-Vereinbarungen, von denen eine komplette Branche betroffen ist. Abweichungen können dabei jedoch dennoch vorkommen und sind in gewisser Form sogar unabdingbar. Dies gilt in etwa dann, wenn ein Mitarbeiten über besondere Qualifikationen verfügt und dies muss dann eben auch in seinem Gehalt erkennbar sein. Diese Personen werden dann behandelt als außertarifliche Angestellte. Dabei ist es so, dass dieser Mitarbeiter über der höchsten Lohngruppe angeordnet ist, die im Tarifvertrag festgelegt worden ist. Es mag auch nicht verwundern, dass es im Bereich der Tarifverträge bestimmte Autonomien im Bereich der Parteien gibt. Die Tarifverträge werden von den Partnern in der Regel alleine ausgehandelt. Oftmals wird in diesem Zusammenhang auch von Tarifparteien gesprochen. Mit Autonomie soll verdeutlicht werden, dass es in Deutschland nicht zulässig ist, dass einer Partei dabei vorgeschrieben wird, wie sie sich im Rahmen der Tarifverträge zu stellen hat. Die Vorschreibungen dürfen vor allem nicht vorkommen in den Bereichen Zustandekommen und Inhalt von einem Tarifvertrag. Festgehalten sind diese Inhalte im Artikel 9 unseres Grundgesetzes. Wer es ganz genau nachlesen möchte, der schaut sich dabei genauer den Absatz 3 an.

Mehr Disclaimer - Impressum