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Die VollmachtEine Vollmacht kommt immer dann zum Einsatz, wenn eine Person (Vollmachtgeber), eine anderen Person (Vollmachtnehmer), dazu berechtigt, bestimmte Handlungen vorzunehmen, die eigentlich dem Vollmachtgeber obliegen. Man unterscheidet je nach Einsatzbereich und Tragweite verschiedene Arten von Vollmachten. Die Spezialvollmacht bezieht sich so beispielsweise auf eine einzelne, exakt definierte Handlung, wogegen die Generalvollmacht die Ausführung sämtlicher Geschäfte vorsieht. Die Gattungsvollmacht hat Gültigkeit in Bezug auf verschiedene Rechtsgeschäfte derselben Art, während die Vorsorgevollmacht Zeiten absichern soll, in denen aufgrund gesundheitlicher Situationen eine Geschäftsunfähigkeit eintritt. Weiterhin wird zwischen Innen- und Außenvollmachten unterschieden, abhängig davon, wem gegenüber die Bevollmächtigung erklärt wurde. Handelt es sich hier um den Vertreter selber, so spricht man von einer Innenvollmacht, erklärt man stattdessen gegenüber einem Dritten, zum Beispiel einer Bank, so handelt es sich um eine Außenvollmacht. |
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