Startseite
Warum?
für Verbraucher
für Firmen
für Rechtsanwälte
Themen
Arbeitsvertrag
Arbeitszeugnis
Darlehensvertrag
Ehevertrag
Kfz-Kaufvertrag
Kündigung
Testament
Vertraulichkeits- erklärung
Cash-Pool-Vertrag
Vollmacht
Weitere Informationen
Anbieter
Tarifverträge
Homepage für Anwälte
Legal Risk Management

Weitere Informationen über Vollmachten

Obwohl es für die Vollmacht keine fixierten Formvorschriften gibt, muss diese in jedem Fall schriftlich erfolgen, schon alleine, damit das entsprechende Schriftstück gegenüber Dritten zur Legitimation herangezogen werden kann. Es sollte sehr deutlich formuliert werden, was genau dem Vollmachtnehmer gestattet wird und vor allem, welche Handlungen durch die Vollmacht nicht abgedeckt sind. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Limitierungen, in Bezug auf Umstände, Zeiträume, Beträge oder Situationen deutlich und unmissverständlich formuliert werden.

Wünscht der Vollmachtgeber zum Beispiel, dass ein Vollmachtnehmer für ihn einmalig zur einer bestimmten Bank geht, um dort an einem bestimmten Tag, einen bestimmten Betrag in bar von einem bestimmten Konto abzuholen, so müssen exakt diese limitierenden Merkmale in der Vollmacht definiert sein. Im Einzelnen sind dies die Bezeichnung von Bank und Konto, das Gültigkeitsdatum, die Handlung selber und die Höhe des vereinbarten Betrages. In dem geschilderten Fall wäre es nicht möglich, dass der Vollmachtnehmer einen anderen Betrag von einem anderen Konto abfordert, den Betrag anders als bar erhält, die Handlung am nächsten Tag erneut vollzieht oder die Vollmacht einer weiteren Bank vorlegt, da die Limitierungen sorgfältig in deren Text aufgenommen wurden.

Mehr Disclaimer - Impressum